| Klasse A1
Mit dem Führerschein der Klasse A1 dürfen Sie fahren: 
Leichtkrafträder bis max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW (15 PS).
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Dieser Führerschein schließt die Klasse M ein.
Theoretische Ausbildung:
Der Gesetzgeber schreibt vor:
- 12 Unterrichtsstunden (á 90 Min.) Grundstoff
- 4 Unterrichtsstunden (á 90 Min.) Zusatzstoff Kl. A
Praktische Ausbildung:
Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten
Die Anzahl der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Sonder-Fahrstunden beträgt:
- 5 Überland-Fahrstunden
- 4 Autobahn-Fahrstunden
- 3 Nacht-Fahrstunden
Klasse A - beschränkt
Mit dem Führerschein der Klasse A-beschränkt dürfen Sie fahren: 
Krafträder jeder Art, auch mit Beiwagen.
Dieser Führerschein wird auf zwei Jahre beschränkt für Krafträder mit max. 25 kW (34 PS).
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Dieser Führerschein schließt die Klasse A1 und M ein.
Theoretische Ausbildung
Der Gesetzgeber schreibt vor:
- 12 Unterrichtsstunden (á 90 Min.) Grundstoff
- 4 Unterrichtsstunden (á 90 Min.) Zusatzstoff Kl. A
Besitzen Sie bereits einen Führerschein, verringert sich die Anzahl der Pflichtstunden um 6 Unterrichtsstunden Grundstoff.
Praktische Ausbildung
Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.
Die Anzahl der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Sonder-Fahrstunden beträgt:
- 5 Überland-Fahrstunden
- 4 Autobahn-Fahrstunden
- 3 Nacht-Fahrstunden
Besitzen Sie bereits einen Führerschein der Kl. A1, verringern sich die Sonder-Fahrstunden auf:
- 3 Überland-Fahrstunden
- 2 Autobahn-Fahrstunden
- 1 Nacht-Fahrstunde
Klasse A - direkt
Mit dem Führerschein der Klasse A-direkt dürfen Sie fahren :
Krafträder jeder Art, auch mit Beiwagen.
Das Mindestalter beträgt 25 Jahre.
Dieser Führerschein schließt die Klasse A1 und M ein.
Theoretische Ausbildung
Der Gesetzgeber schreibt vor:
- 12 Unterrichtsstunden (á 90 Min.) Grundstoff
- 4 Unterrichtsstunden (á 90 Min.) Zusatzstoff Kl. A
Besitzen Sie bereits einen Führerschein, verringert sich die Zahl der Pflichtstunden um 6 Unterrichtsstunden Grundstoff.
Praktische Ausbildung
Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.
Die Anzahl der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Sonder-Fahrstunden beträgt:
- 5 Überland-Fahrstunden
- 4 Autobahn-Fahrstunden
- 3 Nacht-Fahrstunden
Besitzen Sie bereits einen Führerschein der Klasse A1, verringern sich die Sonder-Fahrstunden auf
- 3 Überland-Fahrstunden
- 2 Autobahn-Fahrstunden
- 1 Nacht-Fahrstunde
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