Klasse BE

Mit dem Führerschein der Klasse BE dürfen Sie fahren:

Kombinationen aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhängern mit mehr als 750 kg zul. Gesamtmasse

Das Mindestalter beträgt 17 Jahre. (Siehe auch Hinweise bei Klasse B)

Es ist keine theoretische Ausbildung vorgesehen.

Praktische Ausbildung

Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.

Die Anzahl der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Sonder-Fahrstunden beträgt:

  • 3 Überland-Fahrstunden
  • 1 Autobahn-Fahrstunde
  • 1 Nacht-Fahrstunde

Klasse T

Mit dem Führerschein der Klasse T dürfen Sie fahren:

Zugmaschinen mit mehr als 32 km/h aber nicht mehr als 60 km/h, auch mit Anhänger.

Das Mindestalter beträgt

  • 16 Jahre bei 40 km/h
  • 18 Jahre bei 60km/h

Dieser Führerschein schließt die Führerscheinklassen M, L + S ein.

Theoretische Ausbildung

Der Gesetzgeber schreibt vor:

  • 12 Unterrichtsstunden (á 90 Min.) Grundstoff
  • 6 Unterrichtsstunden (á 90 Min.) Zusatzstoff Kl. T

Besitzen Sie bereits einen Führerschein, verringert sich die Zahl der Pflichtstunden um 6 Unterrichtsstunden Grundstoff.

Praktische Ausbildung

Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.
Sonder-Fahrstunden sind nicht vorgeschrieben.