Klasse C

Mit dem Führerschein der Klasse C dürfen Sie fahren:

Kraftwagen (LKW) über 3,5 t zul.. Gesamtmasse, Anhänger bis max. 750 kg. zul. GM.
Dieser Führerschein ist befristet auf 5 Jahre.
Er schließt den Führerschein der Kl. C1 ein.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Theoretische Ausbildung:

Der Gesetzgeber schreibt vor:

  • 6 Unterrichtsstunden (á 90 Min.) Grundstoff
  • 10 Unterrichtsstunden (á 90 Min.) Zusatzstoff

Praktische Ausbildung:

Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.
Die Anzahl der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Sonder-Fahrstunden beträgt:

  • 5 Überland-Fahrstunden
  • 2 Autobahn-Fahrstunden
  • 3 Nacht-Fahrstunden

Klasse CE

Mit dem Führerschein der Klasse CE dürfen Sie fahren:

Kraftwagen (LKW) über 3,5 t zul. Gesamtmasse mit Anhänger (Last- und Sattelzügen) Dieser Führerschein schließt die Klassen C1E, BE und T ein.
Er ist befristet auf 5 Jahre.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Theoretische Ausbildung:

Der Gesetzgeber schreibt vor:

  • 6 Unterrichtsstunden (á 90 Min) Grundstoff
  • 4 Unterrichtsstunden (á 90 Min) Zusatzstoff

Praktische Ausbildung:

Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.

Der Gesetzgeber schreibt vor:

  • 5 Überland-Fahrstunden
  • 2 Autobahn-Fahrstunden
  • 3 Nacht-Fahrstunden
Bei einem gemeinsamen Erwerb der Führerscheinklassen C + CE betragen die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Sonder-Fahrstunden:

Kl. C = 3 Überland-Fahrstunden
1 Autobahn-Fahrstunde

Kl. CE = 5 Überland-Fahrstunden
2 Autobahn-Fahrstunden
3 Nacht-Fahrstunden