| Klasse C
Mit dem Führerschein der Klasse C dürfen Sie fahren:
Kraftwagen (LKW) über 3,5 t zul.. Gesamtmasse, Anhänger bis max. 750 kg. zul. GM.
Dieser Führerschein ist befristet auf 5 Jahre.
Er schließt den Führerschein der Kl. C1 ein.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. 
Theoretische Ausbildung:
Der Gesetzgeber schreibt vor:
- 6 Unterrichtsstunden (á 90 Min.) Grundstoff
- 10 Unterrichtsstunden (á 90 Min.) Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.
Die Anzahl der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Sonder-Fahrstunden beträgt:
- 5 Überland-Fahrstunden
- 2 Autobahn-Fahrstunden
- 3 Nacht-Fahrstunden
Klasse CE
Mit dem Führerschein der Klasse CE dürfen Sie fahren:
Kraftwagen (LKW) über 3,5 t zul. Gesamtmasse mit Anhänger (Last- und Sattelzügen) Dieser Führerschein schließt die Klassen C1E, BE und T ein.
Er ist befristet auf 5 Jahre.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Theoretische Ausbildung:
Der Gesetzgeber schreibt vor:
- 6 Unterrichtsstunden (á 90 Min) Grundstoff
- 4 Unterrichtsstunden (á 90 Min) Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.
Der Gesetzgeber schreibt vor:
- 5 Überland-Fahrstunden
- 2 Autobahn-Fahrstunden
- 3 Nacht-Fahrstunden
Bei einem gemeinsamen Erwerb der Führerscheinklassen C + CE betragen die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Sonder-Fahrstunden:
| Kl. C = |
3 Überland-Fahrstunden |
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1 Autobahn-Fahrstunde |
| Kl. CE = |
5 Überland-Fahrstunden |
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2 Autobahn-Fahrstunden |
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3 Nacht-Fahrstunden |
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