| Klasse C1
Mit dem Führerschein der Klasse C1 dürfen Sie fahren:
Kraftwagen (LKW) über 3,5 t bis max. 7,5 t zul. Gesamtmasse, Anhänger bis max. 750 kg zul. Gesamtmasse. Dieser Führerschein ist befristet bis zum 50. Lebensjahr, danach jeweils 5 Jahre.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. 
Theoretische Ausbildung
Der Gesetzgeber schreibt vor:
- 6 Unterrichtsstunden (á 90 Min.) Grundstoff
- 6 Unterrichtsstunden (á 90 Min.) Zusatzstoff
Praktische Ausbildung
Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.
Die Anzahl der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Sonder-Fahrstunden beträgt:
- 3 Überland-Fahrstunden
- 1 Autobahn-Fahrstunde
- 1 Nacht-Fahrstunde
Klasse C1E
Mit dem Führerschein der Klasse C1E dürfen Sie fahren:
Kraftwagen (LKW) über 3,5 t bis max. 7,5 t zul. Gesamtmasse, Anhänger mit einer max. zul. Gesamtmasse bis Leergewicht des Zugfahrzeuges erlaubt, Kombination max. 12 t zul. Gesamtmasse.
Dieser Führerschein schließt die Klasse BE ein. Er ist befristet bis zum 50. Lebensjahr, danach jeweils 5 Jahre.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Es ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
Praktische Ausbildung:
Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.
Die Anzahl der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Sonder-Fahrstunden beträgt:
- 3 Überland-Fahrstunden
- 1 Autobahn-Fahrstunde
- 1 Nacht-Fahrstunde
Bei einem gemeinsamen Erwerb der Führerscheinklassen C1 + C1E betragen die vom Gesetzgeber
vorgeschriebenen Sonder-Fahrstunden:
| Kl. C1 = |
1 Überland-Fahrstunde |
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1 Autobahn-Fahrstunde |
| Kl. C1E = |
3 Überland-Fahrstunden |
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1 Autobahn-Fahrstunde |
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2 Nacht-Fahrstunden |
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