Klasse C1

Mit dem Führerschein der Klasse C1 dürfen Sie fahren:

Kraftwagen (LKW) über 3,5 t bis max. 7,5 t zul. Gesamtmasse, Anhänger bis max. 750 kg zul. Gesamtmasse. Dieser Führerschein ist befristet bis zum 50. Lebensjahr, danach jeweils 5 Jahre.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Theoretische Ausbildung

Der Gesetzgeber schreibt vor:

  • 6 Unterrichtsstunden (á 90 Min.) Grundstoff
  • 6 Unterrichtsstunden (á 90 Min.) Zusatzstoff

Praktische Ausbildung

Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.
Die Anzahl der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Sonder-Fahrstunden beträgt:

  • 3 Überland-Fahrstunden
  • 1 Autobahn-Fahrstunde
  • 1 Nacht-Fahrstunde

Klasse C1E

Mit dem Führerschein der Klasse C1E dürfen Sie fahren:

Kraftwagen (LKW) über 3,5 t bis max. 7,5 t zul. Gesamtmasse, Anhänger mit einer max. zul. Gesamtmasse bis Leergewicht des Zugfahrzeuges erlaubt, Kombination max. 12 t zul. Gesamtmasse.

Dieser Führerschein schließt die Klasse BE ein. Er ist befristet bis zum 50. Lebensjahr, danach jeweils 5 Jahre.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Es ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben

Praktische Ausbildung:

Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.

Die Anzahl der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Sonder-Fahrstunden beträgt:

  • 3 Überland-Fahrstunden
  • 1 Autobahn-Fahrstunde
  • 1 Nacht-Fahrstunde
Bei einem gemeinsamen Erwerb der Führerscheinklassen C1 + C1E betragen die vom Gesetzgeber
vorgeschriebenen Sonder-Fahrstunden:

Kl. C1 = 1 Überland-Fahrstunde
1 Autobahn-Fahrstunde

Kl. C1E = 3 Überland-Fahrstunden
1 Autobahn-Fahrstunde
2 Nacht-Fahrstunden