| Klasse L
Mit dem Führerschein der Klasse L dürfen Sie fahren:
Zugmaschinen bis max. 32 km/h (mit Anhänger 25 km/h); selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 
max. 25 km/h
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Theoretische Ausbildung
Der Gesetzgeber schreibt vor:
- 12 Unterrichtsstunden (á 90 Min.) Grundstoff
- 2 Unterrichtsstunden (á 90 Min.) Zusatzstoff
Es ist keine praktische Ausbildung vorgesehen. Zum Ende der theoretischen Ausbildung erfolgt eine theoretische Prüfung beim TÜV. Klasse M
Mit dem Führerschein der Klasse M dürfen Sie fahren: 
Kleinkrafträder (Moped, Roller), max. 50 ccm Hubraum, max. 45km/h
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Theoretische Ausbildung
Der Gesetzgeber schreibt vor:
- 12 Unterrichtsstunden (á 90 Min.) Grundstoff
- 2 Unterrichtsstunden (á 90 Min.) Zusatzstoff
Praktische Ausbildung
Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.
Sonder-Fahrstunden sind nicht vorgeschrieben. |