Klasse L

Mit dem Führerschein der Klasse L dürfen Sie fahren:

Zugmaschinen bis max. 32 km/h (mit Anhänger 25 km/h); selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis
max. 25 km/h

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

Theoretische Ausbildung

Der Gesetzgeber schreibt vor:

  • 12 Unterrichtsstunden (á 90 Min.) Grundstoff
  • 2 Unterrichtsstunden (á 90 Min.) Zusatzstoff
Es ist keine praktische Ausbildung vorgesehen. Zum Ende der theoretischen Ausbildung erfolgt eine theoretische Prüfung beim TÜV.

Klasse M

Mit dem Führerschein der Klasse M dürfen Sie fahren:

Kleinkrafträder (Moped, Roller), max. 50 ccm Hubraum, max. 45km/h

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

Theoretische Ausbildung

Der Gesetzgeber schreibt vor:

  • 12 Unterrichtsstunden (á 90 Min.) Grundstoff
  • 2 Unterrichtsstunden (á 90 Min.) Zusatzstoff
Praktische Ausbildung

Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.
Sonder-Fahrstunden sind nicht vorgeschrieben.