Klasse S

Mit dem Führerschein der Klasse S dürfen Sie fahren:

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quad), jeweils mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

Theoretische Ausbildung:

Der Gesetzgeber schreibt vor:

  • 12 Unterrichtsstunden (á 90 Min.) Grundstoff
  • 2 Unterrichtsstunden (á 90 Min.) Zusatzstoff

Praktische Ausbildung:

Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten.
Sonder-Fahrstunden sind nicht vorgeschrieben.

Mofa

Mit der MOFA-Prüfbescheinigung dürfen Sie fahren:

MOFA bis 25 km/h.

Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.


Die Ausbildung umfasst:

6 Theorie-Unterrichtsstunden (á 90 Min.)

90 Min. praktischer Fahrunterricht