Das Bundesamt für den Zivildienst hat angeordnet, dass alle Zivildienstleistenden, die überwiegend im Fahrdienst (Tätigkeitsgruppen 07, 08, 11, 19 oder 45) eingesetzt werden, vor Dienstantritt an einem Fahrtraining von mindestens fünf Zeitstunden (300 Minuten) teilnehmen müssen.
Tätigkeitsgruppen
07 Kraftfahrdienst (reine Sachtransporte), Wartung und Reinigung von Kraftfahrzeugen
08 Rettungsdienst, Krankentransport
11 Mobiler Sozialer Hilfsdienst (MSHD)
19 Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung (ISB)
45 Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung von Kindern in integrativen Schulen und Kindergärten (ISB-K)
Das Training darf kürzer sein, wenn der Fahrdienst nicht Einsatzschwerpunkt der Zivildienstleistenden ist
(weniger als 50% Fahrdienst).
Die Trainings müssen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil sowie einer begleiteten Fahrt
bestehen. Der Seminarleiter soll die exakten Inhalte des Trainings mit der Stelle abstimmen, bei der die
Zivildienstleistenden eingesetzt werden. So kann sichergestellt werden, dass die Trainingsinhalte sich an den
konkreten Einsatzbedingungen der Zivildienstleistenden orientieren. Dies bedeutet, dass einerseits das
Programm möglichst vollständig durchgeführt werden soll, andererseits aber dem Seminarleiter ein
Gestaltungsspielraum eingeräumt ist. Die folgenden Inhalte entsprechen den Vorgaben des Leitfadens für den
Zivildienst.
Theoretischer Teil (etwa 135 Minuten):
Im theoretischen Teil sind die Grundlagen der Fahrphysik sowie die Regelkenntnisse aufzufrischen (aktuelle
Rechtsänderungen). Außerdem sollen Unfallschwerpunkte und Fahrerverhalten thematisiert, sowie der
Umgang mit Fahrgästen und das richtige Verhalten bei Unfällen besprochen werden.
Sofern Dienstleistende auch Kleintransporter fahren, muss das unterschiedliche Fahrverhalten mit und ohne
Ladung besprochen werden.
Werden Zivildienstleistende als Fahrer im Krankentransport oder in der Notfallrettung eingesetzt, müssen im
theoretischen Teil auch die Sonder- und Wegerechte besprochen werden.
Praktischer Teil (etwa 180 Minuten):
Der praktische Teil soll auf einem Einsatzfahrzeug oder einem vergleichbaren Fahrzeug durchgeführt werden.
Inhalte des praktischen Teils sollen sein:
- Grenzbereiche in besonderen Fahrsituationen,
- unterschiedliche Bremstechniken,
- kontrolliertes Kurvenfahren,
- sicheres Ausweichen,
- Spurwechsel,
- Einparken.
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